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Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Die ersten Schritte im Todesfall

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Erste Schritte
© Rainer Sturm / pixelio.de

Erste Schritte im Todesfall

Ein familiärer Todesfall bedeutet immer einen tiefen Einschnitt im Leben. Die Trauer ist groß, und Handeln fällt schwer. Dennoch sind zeitnah einige Formalitäten zu erledigen, die davon abhängig sind, ob Ihr Angehöriger zu Hause oder im Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung verstorben ist.

Ein Todesfall in der Familie

Sollte Ihr Angehöriger zuhause versterben, ist es wichtig, dass Sie neben weiteren Angehörigen diese Stellen informieren:

  • Benachrichtigen Sie umgehend Ihren Hausarzt. Er stellt den Totenschein aus, der den Todesfall dokumentiert. Kann er eine natürliche Todesursache feststellen, so wird der Totenschein sofort ausgestellt, ist die Todesursache nicht natürlich oder unklar, wird er die zuständigen Behörden benachrichtigen. Wenn Sie selbst erkennen können, dass die Todesursache nicht natürlich ist (eindeutiger Selbstmord, ein kriminelles Delikt), so informieren Sie zusätzlich die Polizei.
  • Setzen Sie sich mit einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl in Verbindung und melden Sie den Todesfall. Im Idealfall haben Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit einem von Ihnen ausgesuchten Bestattungsunternehmen persönlichen Kontakt aufgenommen. In der BRD kann der Tote je nach Bundesland nur gewisse Zeit in einem Privathaushalt verbleiben, danach muss er von einem Bestattungsunternehmen hygienisch versorgt werden.
  • Wer sich der Kirche verbunden fühlt oder weiß, dass dies bei dem verstorbenen Angehörigen der Fall war, kann bei einem Todesfall den zuständigen Pfarrer kontaktieren. Ist der Tod eines Angehörigen noch nicht eingetreten, aber absehbar, so kann der Priester auch die Krankensalbung durchführen.

In unserem Downloadbereich finden Sie eine kostenlose Checkliste, in der wir Ihnen die ersten wichtigen Schritte nach einem Todesfall aufgelistet haben.

Abschiednehmen bei einem Todesfall in der Familie

Überstürzen Sie nichts und nutzen Sie die Zeit nach dem Arztbesuch bis zum Eintreffen des Bestattungsunternehmens als intensive und wichtige Phase des Abschiednehmens. Früher war es üblich, sich drei Tage von einem Verstorbenen zu verabschieden – ein bedeutendes Ritual, für das der Gesetzgeber heute je nach Bundesland maximal 48 Stunden gewährt. Allerdings kann beim Ordnungsamt ein Antrag gestellt werden, die Aufbahrungsfrist zu Hause zu verlängern – dies ist bis maximal 96 Stunden möglich. Dann wird der Verstorbene in das Beerdigungsinstitut gebracht, wo der Bestatter ihn für die Trauerfeierlichkeiten vorbereitet. Der Bestatter kann den Verstorbenen ebenfalls aufbahren. So haben Sie die Möglichkeit, sich noch einmal zu verabschieden. Ob eine solche Aufbahrung möglich ist, hängt von Ihrem Bestatter ab.

Familiärer Todesfall im Krankenhaus

Tritt der Todesfall im Krankenhaus oder auch in einem Senioren- oder Pflegeheim ein, übernimmt die Institution die Benachrichtigung eines Arztes, der die Todesbescheinigung, auch Totenschein genannt, ausstellt. Auch dann können Sie als Angehöriger das Bestattungsinstitut auswählen beziehungsweise dem Wunsch des Verstorbenen entsprechen, sollte dieser sich für ein bestimmtes Bestattungsunternehmen ausgesprochen haben.

Todesfall in der Familie offiziell melden

Spätestens am nächsten Werktag sollten Sie den Todesfall durch Vorlage der Todesbescheinigung bei dem Standesamt melden, in dessen Bezirk Ihr Angehöriger verstorben ist. Gleichzeitig beantragen Sie die Sterbeurkunde. Sind Sie nach einem Todesfall im Besitz eines Testaments des Verstorbenen, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen abzugeben.